Bürgerwald
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Wandern
im Bürgerwald

Gerade jetzt im Spätsommer und dann in einem hoffentlich sonnigen Herbst laden unsere Wälder zu einem erholsamen und interessanten Spaziergang, zu einer Wanderung ein.

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Der Auerbacher Bürgerwald

Die Stadt Auerbach hat seit Inkrafttreten der Gemeindegebietsreform am 1. Mai 1978 eine Fläche von ca. 7.025 ha, wovon ca. 2.700 ha von Wald bedeckt sind. Etwa 560 ha dieser forstlich genutzten Fläche sind städtisches Eigentum, der Bürgerwald selbst umfasst rund 430 ha. Er liegt im Südwesten der Stadt gut 4 km vom Rathaus entfernt.
Neben verschiedenen anderen Funktionen (AB) erfüllt der Auerbacher Bürgerwald auch die eines attraktiven Wander- und Naherholungsgebietes. Für Kletterer gibt es reizvolle Felsen.

Der mit dem
entsprechenden Tiersymbol
gut markierte „Eichkatzlweg“,
der als Rundweg
unmittelbar am Parkplatz
beim Gasthof Hohe Tanne beginnt,
führt auf ca. 8 km Länge u. a. an den
markanten Naturdenkmalen
Rabenfels“ (Foto links)
und „Parasol“ (Foto s. u.) vorbei.

Der Veldener Forst
Das Gebiet des Auerbacher Bürgerwaldes war immer ein Teil des Veldener Forstes, wie der ca. 20 km breite Waldstreifen zu beiden Seiten des Oberlaufs der Pegnitz bis etwa zur Mitte des 14. Jahrhunderts hieß. Da die Geschichte des Bürgerwaldes somit untrennbar mit der des Veldener Forstes verbunden ist, soll zunächst kurz auf dieses große zusammenhängende Waldgebiet unserer Heimat eingegangen werden.

Die erste schriftliche Nennung dieser Gegend ist wohl eine Urkunde
des fränkischen Königs Arnulf von Kärnten (reg. 887-899, ab 896 Kaiser)
vom 1. Mai 889. In dieser überließ er dem Perchtolf,
einem seiner Vasallen, zu Felda iuxta flumen Pagniza,
also in Velden am Pegnitzfluss, fünf Huben Wald.
(die fränkische Hube oder Hufe war ein altes Flächenmaß;
links Siegel des Arnulf von Kärnten, um 888)

Velden selbst ist ja einer der ältesten Orte unserer Gegend, und war um 730 von den Baiern oder wenig später von den Franken als „Reichshof zur Erschließung und Verwaltung des mit dem Königsbann belegten großen Forstgebietes“ (1, Seite 16) gegründet worden.
Velden war auch kirchlicher Mittelpunkt für die Menschen, die im und um das ausgedehnte Waldgebiet siedelten. König Konrad I. (reg. 911-18) bestätigte am 5. März 912 dem Bischof Erchenbald von Eichstätt die Pfarrei Velden, die also schon vorher gegründet worden sein muss. Im Laufe der Jahrhunderte wurden aus der Mutter- oder Urpfarrei Velden die meisten Pfarreien unserer Gegend herausgelöst, so z.B. 1121 Michelfeld, 1144 Auerbach, um 1306 Neuzirkendorf, um 1430 Gunzendorf und 1476 Neuhaus.
Als Kaiser Heinrich II. (1002-1024) am 1. November 1007 das Bistum Bamberg gründete, stattete er es reich mit Gütern aus, die aus den bereits bestehenden Bistümern Würzburg (gegründet 741) und Eichstätt (gegründet 744) herausgelöst wurden.

Heinrich II., der letzte Kaiser
des Heiligen Römischen Reiches
aus dem Geschlecht der Ottonen,
gründete am 1. November 1007
zusammen mit seiner
Gemahlin Kunigunde
das Bistum Bamberg.

Mit Urkunde vom 6. Juli 1009 kam der Königshof Velden an Bamberg, „mit allen Ein- und Zugehörungen, Weilern, Dörfern, Kirchen, Knechten und Mägden. Die umfangreichen Waldungen finden in der Urkunde keine Erwähnung, müssen also nachträglich durch Heinrich II. seiner Schenkung hinzugefügt worden sein“. (2, Seite 10)
In den folgenden Jahrzehnten verlor der Bamberger Bischof verschiedene Territorien wieder, „nur weniges hatte er sich aus den Vogteien Auerbach, Thurndorf, Velden Hersbruck und Lauf vorbehalten, vor allem den Veldener - Veldensteiner Forst, der aus der Vogtei herausgenommen wurde und so vom Verlust der bischöflichen Rechte in den erwähnten Ämtern unberührt blieb“. (2, Seite 78) Anno 1269 gingen zwar die Orte Auerbach, Velden, Pegnitz u. a. für das Bamberger Truchsessamt verloren, aber beim Hochstift verblieb der Forst, „dessen Verwaltung nun mehr und mehr vom `Neuen Haus´ (Anm.: heute Neuhaus!) mit der Burg Veldenstein erfolgt“. (3, Seite 40)

Neuhaus mit Burg Veldenstein um 1600

Wieder einige Jahrzehnte später einigten sich die Wittelsbacher in Gestalt von Herzog Ludwig, dem späteren Kaiser Ludwig dem Bayern, der ja 1314 Auerbach zur Stadt erhob, und Bamberg dahingehend, dass ein Drittel der Einnahmen aus dem Veldener Forst dem Herzog und zwei Drittel dem Bischof gehören sollten.
Der Veldener Forst war, wie das älteste vorhandene bischöfliche Urbar (Grundbuch) von 1323/28 mitteilt, in 18 Forsthuben eingeteilt, an deren Spitze jeweils ein Erbförster stand. Auf der Forsthube Reisach (auch Reyseich prope Awerbach und Rysach genannt; das Amtgut stand irgendwo zwischen Pfann- und Speckmühle) saßen damals die Brüder Konrad und Heinrich Stör. Diese Forsthube umfasste neben 8 Dörfern besonders auch die Stadt Auerbach, „deren Bürger aus dem Wald das dürre Holz holen durften und dafür dem Bischof jährlich je 6 Heller bezahlten, die zwei dortigen Wagner lieferten jährlich 2 eisenbeschlagene Räder und die 2 Schmiede beschlugen dem Bischof je 2 Pferde“. (2, Seite 79)

Kaiser Karl IV. (reg. 1346-1378)
kannte die Bedeutung des Veldener Forstes und versuchte,
seinen Einfluss auf dieses Gebiet zu erweitern.
Schließlich verfügte er über die Hälfte des Gesamtwaldes.
Diesen Besitzstand ließ sich Karl am 7. Dezember 1359
vom Bamberger Bischof Lupold III. (reg. 1353-63)
und dessen Domkapitel bestätigen.
Nach diesem Vertrag sollte der links (östlich) der Pegnitz gelegene Forstteil
der Krone zugehörig sein,
der auf der anderen Seite gelegene Teil dem Bischof gehören.
Noch heute sprechen wir vom Herzogs- oder Königswald
und vom Bischofswald.
(Foto: Standbild von Karl IV. neben der Karlsbrücke in Prag)

Der seither „Veldensteiner Forst“ genannte Wald „umfaßt heute im wesentlichen das Waldgebiet zwischen Pegnitz und Achtel, von Leupoldstein bis Dornbach (bei Auerbach) und Artelshofen bis Edelsfeld“. (Wolf/ Tausendpfund, S. 36; hier sowie u. a. bei Schwemmer, Burg und Amt Veldenstein oder derselbe, Velden a. d. Pegnitz, finden Interessierte nähere Angaben über den Veldensteiner Forst.)

Kloster Michelfeld
Die älteste Geschichte Auerbachs ist sehr eng mit dem 1119 vom Bamberger Bischof Otto I. dem Heiligen gegründeten Benediktinerkloster Michelfeld verbunden.  Bekanntlich überließ der fromme Kirchenmann neben den meisten der umliegenden Orte auch Urbach, das heutige Auerbach, seiner Stiftung.


Kloster Michelfeld am Ende des 17. Jahrhunderts (Ertel)

Michelfeld wurde durch diese Klostergründung im Jahre 1119 Mittelpunkt des religiösen und geistigen Lebens der ganzen Gegend. Der Ort gewann darüber hinaus bald auch wirtschaftlich große Bedeutung, denn Kaufleute, Wirte, Handwerker usw.  siedelten sich um die Klostermauern an: Michelfeld war Markt geworden.
Der rege Wirtschaftsbetrieb und das aufblühende Marktleben störte allerdings die Mönche, vor allem ihre Äbte Hartung (reg. 1134-42) und Adalbert (reg. 1142-55). Sie erreichten, dass 1140-44 der Markt Michelfeld samt seinen Bewohnern in das kleine Dorf Urbach, ca. 4 km südöstlich des Klosters, verlegt wurde. „Die daselbst ansässigen Bewohner ließen sich diese Wanderung gefallen, jedoch unter der Bedingung, daß sie in der neuen Heimat ebenso bequeme Wohnungen und ebenso viele Grundstücke erhielten, als sie in Michelfeld zur Disposition des Abtes verlassen hatten.“ (7, Seite 448)
Wie die Umsiedler an ihrem neuen Wohnort Urbach Weideplätze und damit auch Weiderechte eingeräumt bekamen, wie sie Äcker und Wiesen erhielten, so haben sie  bestimmt auch Holzrechte im Forst, eben dem Veldener Forst, erhalten: Das Recht auf Bau- und Zimmerholz zum Erbauen neuer Gebäude, das Recht auf Werkholz zum weiteren Betreiben ihrer Gewerbe, und das Recht auf Brennholz für den eigenen Bedarf.

Alte Holzrechte
Diese Rechte ruhten jedoch auf den einzelnen Anwesen und waren nicht der Gemeinschaft der Bürger verliehen. Die Bürger von Auerbach hatten im Veldener Forst nicht unerhebliche Forstrechte, die sie von den verschiedenen Herrschern immer wieder bestätigt bekamen.
So gebietet Pfalzgraf Rudolf II. (reg. 1329-53), dem im sogenannten Hausvertrag von Pavia 1329 die Obere Pfalz und damit auch Auerbach zugefallen waren, in einer Urkunde vom 23.12.1351 allen Amtleuten und allen obersten Förstern, „dass sy alle bürger gemeinlich zu Aurbach schirmen, schützen und handthaben sollen zu allen Rechten, nutzen und gewohnheit, die sy vor alters her bracht und gehabt han in dem veldener Forst“.

Rudolf II. hatte keine männlichen Nachkommen.
Seine Tochter Anna heiratete 1348 Karl IV.,
dessen erste Frau gerade gestorben war.
Auf diesem Bildausschnitt (um 1340) sind drei
der insgesamt sieben Kurfürsten unter ihren Wappen:
v.l. Peter von Mainz, Balduin von Trier
und Rudolf II. von der Pfalz bei Rhein.
Rudolf trug auch den Beinamen der Blinde,
und wurde nun der zweite Schwiegervater
von Karl IV.

In einer weiteren einschlägigen Urkunde vom 11. Juni 1354 bestätigt Kaiser Karl IV. den „Burgern und dem Markte zu Aurbach alle ihre freyheiten, Brive, Rechte und Gewohnheiten und sunderlich solche ... als sie han an dem Veldenerforst“. Hier werden nicht nur die Bürger, sondern auch die Gemeinde selbst als waldberechtigt genannt.

Kaiser Karl IV.
weilte im Laufe seiner Regentschaft
(1347-78) mehrmals in Auerbach
und verlieh der Stadt neun
für die damalige Zeit
wichtige Privilegien, wie z.B.
das Bannrecht über „Tafernen“
(= Tavernen, Wirtshäuser),
Zollfreiheit für den Handel
mit Nürnberg und die Abhaltung
eines Wochenmarktes.

Karl IV. weilte mehrmals in Auerbach. An der Stirnseite des Sitzungssaales im Auerbacher Rathaus ist der Einzug des Kaisers in unserer Stadt dargestellt. Vom Jahre 1373 an machte er Auerbach sogar zur Hauptstadt des Territoriums Neuböhmen und zum Sitz eines Landgerichtes.
Derselbe Karl erteilt mit der Urkunde vom 6. April 1373 auf Bitten der Bürger und Insassen der Stadt zu Aurbach dem hiesigen Ziegelmeister die Berechtigung, dass er für den Betrieb seiner Ziegelhütte „liegendes Holz“ aus dem Forste bei Aurbach, namens Veldener Forst, nehmen dürfe.
In diesen Urkunden ist immer nur von Rechten im Veldener Forst die Rede, ohne auf den Inhalt dieser Rechte näher einzugehen. In der Urkunde von König Wenzel vom 26. Februar 1387 sind erstmals nähere Einzelheiten darüber enthalten.

Wenzel war der älteste Sohn Kaiser Karls IV.
Er ist 1361 in Nürnberg geboren und wurde
in der dortigen Sebalduskirche getauft.
Als römisch-deutscher König (reg. 1376-1400)
wird Wenzel IV. oft als fauler, trinkfreudiger
und herrschsüchtiger Tyrann dargestellt.
1400 wurde er abgesetzt, und starb 1419 in Prag.
(Vaclav IV - Darstellung im Rechtsbuch von Olmütz,
um das Jahr 1430; Quelle)

König Wenzel bekennt in der Urkunde von 1387, dass Pfalzgraf Rudolf und Kaiser Karl den Bürgern der Stadt zu Aurbach alle Rechte, welche sie von alters her im Veldener Forst gehabt haben, bestätigt und neuerdings verliehen hatten. Da diese Gnadenbriefe nicht eigentlich erläutert seien verfügt der König, um diese Rechte näher festzulegen: Bürger und Stadt „sollen die Gnade haben, ... prennholz zu backen, zu prewen und sunst zu ihrer notdurft im Veldnerforst zu hauen“, also dass die Bürger im genannten Walde Brennholz zum Backen, zum Brauen und zu anderem notwendigen Gebrauch hauen dürfen. Statt des Schindelholzes soll man den Bürgern von Aurbach Holz geben zum Ziegel- und Kalkbrennen zu der Stadt Notdurft, auch solle man den Bürgern Bauholz geben, soweit sie es bedürfen. Alles Holz aber soll genommen werden an den Plätzen, wo der Amtmann oder Forstmeister es gestattet. Diese Urkunde Wenzels zählt weiterhin drei Hufschmiede, zwei Wagner, zwei Büttner und zwei Hafner auf, die die Bürger haben sollen und die ihr Holz gegen die ebenfalls angeführten Gegenreichnisse hauen durften. Hier sind nunmehr als Wald- bzw. Holzberechtigte genannt die Bürger, die Stadtgemeinde für ihren Eigenbedarf und bestimmte Handwerker.

Stiftung des Bürgerwaldes
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts gab es also zwar zahlreiche Holzrechte einzelner Bürger und Handwerker im Veldener Forst, aber wahrscheinlich noch nicht den eigentlichen Bürgerwald, der gemeinsam genutzt und von der Gemeinde verwaltet wurde.
Der eigentliche Bürgerwald verdankt wohl einem großen Unglücksfall seine Entstehung: Anno 1429/30 durchzogen die böhmischen Hussiten sengend, brennend, plündernd und mordend unsere Heimat. Am Donnerstag nach Lichtmess, dem 9. Februar 1430, besetzten sie auch das von den meisten Bewohnern aus Angst verlassene Städtchen Auerbach und verwüsteten es nahezu vollständig.

Pfalzgraf Johann von Neumarkt
(* 1383 in Neunburg vorm Wald; † März 1443 in Kastl),
seit 1404 Statthalter der Oberen Pfalz und ab 1410 Landesherr
und damit auch Herr über unser Auerbach,
erließ daraufhin der Stadt und ihren Bewohnern wegen
„sullcher beschedung, alls leider unser Burger zu Awrbach
von den verdampten ketzzern aus Böheim
mit prant und ander beschedung entfanngen haben“
(Urkunde 43, Lagerort Stadtarchiv Auerbach)
auf 15 Jahre jegliche Steuern und versprach,
Zimmerholz und Bauholz für den Wiederaufbau
zur Verfügung zu stellen.
Dieses Versprechen löste Johann
mit nachstehender Urkunde ein.
(Foto: Pfalzgraf Johann auf einem neuzeitlichen Brunnen
am Unteren Markt in Neumarkt in der Oberpfalz)

„Wir Johann Pfalzgraf etc. bekennen und thun kunt mit dem offen brief allen denen dy yn sehen oder hören lesen als wir merken das der walld in unserm lande, nemlich in unser herschaft zu Awrbach vast verhaut und verkolet worden, dadurch in kunfftigen zeitn grohs gebrechen an zimmerholz würd, ob man dem nit ein mittel erdächt und darüber so haben wir mit zeitigem Rate und Recht gewissn unser holtz bei Awrbach mit namen den grunnt Emmental durch das orental alhin auff beidn seittn bis auf den weg, der von dem plessental durch orental geet bis auf den weg, der von dem Newenhaus gen Awrbach get und dieselben scher füre durch den langen winkel bihs an das Reuttfelt alls das Reutt­felt ytzund begriffn ist gefreiet und freyen wissentlich in krafft dis brifs zu hayen und zu halltn zu zimmerholz, allso dahs wir noch yemand andrer fürbahs keine koln mer oder kolholtz in dem obgenannten holtz in der mark, soeben verzeichnet ist hawen oder koln lassn sollen noch wellen, sondern allein das wir und dy Burger unsrer Stat zu Awrbach dihs zu zimmerholtz halten sollen und welln für uns und sy nach notdurfft, doch das sy kein zimmerholtz darin hawen solln als nach Rat und einweisung unsrer geschwornen vorster daselbst. Deshalben wir zur urkund unser Insigl an den brif thun hencken. Datum Neumargk am sanct Margaretentag anno Dom. XXXI mo“  (nach 4, Seite 115 e/f; Lagerort der Urkunde Hauptstaatsarchiv München)
Diese Urkunde vom 20. Juli 1431, gegeben von Pfalzgraf Johann von Neumarkt, ist wohl der eigentliche Schenkungsbrief des Auerbacher Bürgerwaldes, dessen hier beschriebener räumlicher Umfang sich mit dem heutigen nahezu deckt.
Praktisch eine endgültige Bestätigung der hier festgelegten Umstände und vor allem der Berechtigung Einzelner wie der Gemeinde ist die Urkunde „Copia freybriffs über den Bürgerwald anno 1552“. Diese stellte Pfalzgraf Friedrich II. aus.

Pfalzgraf Friedrich II. (1482-1556)
war nach dem Tode seines Vaters
(Kurfürst Philipp der Aufrichtige von der Pfalz)
ab 1520 Statthalter in der Oberpfalz.
Er verlegte den Regierungssitz
von Amberg nach Neumarkt.
Nach dem Tode seines Bruders Ludwig V.
wurde er selbst 1544 Kurfürst der Pfalz
und damit auch Herr über unsere Oberpfalz.

Dieses Dokument von 1552 spricht ausdrücklich von "Bürgerwald". Der Regent bestätigt darin, dass, obwohl eine Urkunde darüber nicht vorgelegt werden könne, „Burgerholz ..., wie sye solches yber menschen gedächtnus ingehabt, ... wollen wir sye ... dabey bleiben lassen, ... damit sye sich und gemaine statt mit prenn- und pauholz“ weiterhin versorgen können sollten.
„In der Folgezeit wurde den Bürgern der Stadt zu Auerbach von den Landesherren regelmäßig ein Konfirmationsbrief erteilt, der ihnen ihre von früheren Königen, Fürsten und Herren verliehenen Gnaden, Rechte und Freiheiten bestätigte; so von Kaiser Sigmund, König Christoph, Markgraf Johann von Brandenburg, Pfalzgraf Otto, Kurfürst Philipp von der Pfalz, Kurfürst Ludwig von der Pfalz, Kurfürst Friedrich von der Pfalz, Kurfürst Ottheinrich von der Pfalz, Kurfürst Ludwig von der Pfalz, Pfalzgraf Johann Casimir, Kurfürst Friedrich von der Pfalz, Pfalzgraf Johannes und schließlich unterm 18.4.1664 von Kurfürst Ferdinand Maria.“ (5) 

Die Rechtler
Wie durch die verschiedenen Urkunden und Belegte erkennbar ist, hatten wohl zunächst nur Einzelne das Recht, aus dem Veldener Forst Holz zu beziehen, die Gemeinde wurde erst allmählich mit solchem Recht belegt, und das Waldeigentum erhielt die Stadt wahrscheinlich anno 1431.
Über den Kreis der Berechtigten und die Bezugsmenge gab es im Laufe der Jahrhunderte immer wieder Streitereien und Prozesse. So ist im Ratsprotokollbuch der Stadt Auerbach von 1745/48 der Beschluss vom 10.9.1747 zu lesen, dass nämlich „denjenigen Bürgern, welche ein Haus miteinander possidieren, es mögen 2 oder 3 darinnen sich befinden, nicht mehr dann 4 Klafter Brennholz miteinander verreicht, denen verprofessionierten Schutzverwandten aber, welches Meister sind, sollen 2, denen verprofessionierten Gesellen und zugleich Schutzverwandten 1 Klafter verreicht werden“. (6) Weiter erhielten bräuende Bürger (das Braurecht lag auf zahlreichen Anwesen und wurde auch genutzt) drei Klafter, Bürger und Handwerksmeister ohne eigenes Haus zwei Klafter, hausbesitzende Tagwerker ein Klafter und einfache Einwohner 0,5 Klafter Rechtholz.  (6)
Wenige Jahre später, anno 1761, wurde erstmals auch der Bezug von Streu aus dem Bürgerwald eingeführt.
1812 bis 1824 erhielten die Rechtler kein Holz, ja man wollte den Bürgerwald sogar aufteilen. Diese Aufteilung unterblieb aber glücklicherweise, weil über die Durchführung keine Einigkeit erzielt werden konnte.
Mit Beschluss des königlichen Landgerichts Auerbach vom 11. September 1860 erhielten alle Besitzer von Wohnhäusern in der Stadt ein ganzes Nutzungsrecht, unabhängig davon ob sie Bürger oder Taglöhner waren. Seit 1888 wurden für ein ganzes Nutzungsrecht zwei Ster Holz und ein Bodenstreuanteil gewährt; Nutzungsrechte waren auf den Häusern Nummer 1 bis Nummer 288. (Waldnutzung)

Waldherren und Bürgerförster
Verwalter des Auerbacher Bürgerwaldes waren bis ins 19. Jahrhundert herauf jeweils die zwei ältesten Ratsherrn, die man auch „Waldherren“ nannte. Sie standen zwar in hohem Ansehen, aber ihre Besoldung war nicht sehr groß, wie anno 1640 über die damaligen Waldherren, die beiden Bürgermeister Konrad Neumüller und Georg Niller, zu lesen ist: „Dieweil derzeiten beim Rat große Mühen sindt und keiner nichts davon hat als böse Nachreden, so soll jeder ... als Lohn 1 Buche und 1 Schleißbaum (Anm.: Kiefer,  auch Föhre genannt) bekommen.“
Anno 1750 waren als Waldherren die Räte Joseph Michl Bundscherer, Bäcker, und Johann Vitus Soherr, Apotheker aufgestellt, 1800 waren es der Hutmacher Ringmüller und der Büttner Trenz.
Die praktische Arbeit vor Ort im Wald leistete und leitete der Bürgerförster. Er spielte sonst keine einflussreiche Rolle und musste den Weisungen der Waldherren, die ja selber meistens keine Fachleute waren, unbedingt nachkommen.
Fast das ganze 19. Jahrhundert lag das Amt in Händen der Felser, Vater und Sohn hießen Joseph. Unter der Leitung des Sohnes, der 1826 bis 85 den Bürgerwald betreute, kam dieser wieder auf einen sehr guten Stand.
Stadtförster Wilhelm Wallner, sowie Konrad Senft, der letzte Amtsinhaber, sind wohl die heute noch bekanntesten Betreuer des uralten Auerbacher Bürgerwaldes.

Der Bürgerwald
war und ist noch heute
sehr wildreich.
Das Foto zeigt
Stadtförster Wallner
mit Frau und Tochter.
Davor ein kurz vorher
im Auerbacher Bürgerwald
erlegter Rothirsch.

Streit um das Holzrecht
Mit gemeinsamem Beschluss des damaligen Auerbacher Stadtmagistrats und des Kollegiums der Gemeindebevollmächtigten  vom 15. Januar 1912 wurde festgelegt: „Die herkömmlichen Nutzungen der Gemeindebürger am Stadtwalde Auerbach werden mit Rückwirkung vom 1. Januar 1912 ... zu gunsten der Stadtkasse eingezogen.“ (5)
Dieser Beschluss löste ungeheuere Spannungen zwischen den Nutzungsberechtigten und dem Magistrat aus; ein Holzrechtstreit war eingeläutet.

Die Bürger, welche am Bürgerwald Auerbach
bisher berechtigt waren, wählten den damaligen Stadtpfarrer
und wortgewandten Landtagsabgeordneten
Johann Steets (1907-20 Pfarrer in Auerbach)
zu ihrem Bevollmächtigten.

Der Streit zog sich bis zum Jahre 1917 hin und wurde schließlich zu Gunsten der Holzrechtler entschieden. Vom Jahre 1917 bis zum Jahre 1937 wurde dann wieder Rechtholz verteilt, wie jahrhundertlang zuvor auch.
Mit Entschließung des Bürgermeisters der Stadt Auerbach vom 18.2.1937 wurde die Einstellung der Leistungen an die Rechtler mit Wirkung vom 1.1.1937 verfügt. Rechtliche Grundlage dafür war die sogenannte Nutzholzverordnung.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges versuchten frühere Rechtler öfter vergeblich, von der Stadt die Einsetzung ihrer verloren gegangenen Nutzungsrechte wieder zu erhalten.
Am 16. Mai 1962 endlich erließ das Verwaltungsgericht Regensburg (III. Kammer) folgendes Urteil: „1. Es wird festgestellt, daß dem Kläger ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht, bestehend aus einem Nutzungsanteil in Höhe von 2 Ster Brennholz und einem Bodenstreurecht, am Stadt- oder Bürgerwald der Beklagten zusteht.“ (5) Beklagte war die Stadt Auerbach, Kläger ein vor kurzem verstorbener Auerbacher Bürger. Mit diesem Urteil wurden die uralten Nutzungsrechte am Auerbacher Bürgerwald bestätigt und die Rechtler konnten wieder Holz beziehen.

In den letzten Jahren ließen zahlreiche Rechtler ihre Bezugsrechte von der Stadt ablösen; derzeit ruhen auf dem Bürgerwald nur noch etwa die Hälfte der ehedem 288 Nutzungsrechte.

Abteilungen des Bürgerwaldes
Zur übersichtlicheren Bewirtschaftung wurde der Auerbacher Bürgerwald - wohl schon vor Jahrhunderten – in 10 Abteilungen unterteilt. Diese Gliederung besteht auch heute noch. Die Namen der einzelnen Haupt- und Unterabteilungen sind z. T. recht interessant und lassen verschiedene Schlüsse ziehen. Die hinter den Abteilungsnamen in Klammer stehenden Unterabteilungen sind nicht vollständig aufgezählt.
I. Hohe Tanne (Eichelgarten, Bergl, usw.)
II. Hauptbogen (Hüttenberg, Binsenschlag, usw.)
III. Weidach (Dachsbau, Henkersbüsch, Buzmannsacker usw.)
IV. Eichernes Kreuz (Torsäule, usw.)

In der Abteilung
Eichernes Kreuz
weist dieses Kreuz
auf den Namen hin.
Es steht an der Gabelung
der beiden Wege
nach Sackdilling
bzw. zur Maximiliansgrotte.
Daneben befindet sich
eine Schutzhütte,
die zu einer Rast
einlädt.

V. Stadtschreiberschlag (Forsterwiesl, usw.)
VI. Betterling (Buchenberg, usw.)
VII. (VIII.) Zunderhaufen (auch Sinterhaufen; Schulteich, Rabenfels, usw.)
VIII. (VII.) Abgebrannter Schlag (Rote Marter, Im faulen Grund)
IX. Nestelgrund (auch Nesselgrund; Steinbruch, usw.)
X. Weißer Brunnen

Ihr Aussehen gab
diesen Felsen ihren Namen:
Parasol.
Sie gleichen tatsächlich
riesigen Parasolpilzen.
Die unterschiedliche
Verwitterungsbeständigkeit
der Gesteinsschichten
sorgte für diese
bemerkenswerten Formen.

verwendete und weiterführende Quellen

1 Schwemmer, Dr. Wilhelm, Velden a. d. Pegnitz, Schriftenreihe der Altnürnberger Landschaft, Band XXIV, Nürnberg 1976 
2 Schwemmer, Dr. Wilhelm, Burg und Amt Veldenstein - Neuhaus, Schriftenreihe der Altnürnberger Landschaft, Band VIII, Nürnberg 1961
3 Wolf, Gerhard Philipp / Tausendpfund, Walter, Pegnitz – Veldensteiner Forst, Erlangen 1986
4 Köstler, Joseph, Kirchen- und Schulgeschichte, 27 handgeschriebene Bände, Auerbach, um 1910 Band VIII (1), Lagerort Archiv der Stadt Auerbach
5 Popp, Erich, Holzrechte in Auerbach, unveröffentlichter Artikel des Auerbacher Rechtsanwalts (+ 1992)
6 Ratsprotokollbuch der Stadt Auerbach von 1745/48, Lagerort Archiv der Stadt Auerbach
7 Bavaria, Land- und Volkskunde des Königreichs Bayern, 1863, Band II

O Täler weit, o Höhen
Text: Joseph von Eichendorf (1788-1857)
Melodie: Felix Mendelssohn-Bartholdy (1809-1847)

letzte Bearbeitung dieses Artikels am 4. Juli 2020

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