Mit der Erhebung ihrer Gemeinde
(des bisherigen Marktes) zur
Stadt
durch Kaiser Ludwig anno 1314
waren die Einwohner von Auerbach
Bürger
geworden. Als solche hatten sie eine Reihe
von Rechten.
So durften die Auerbacher nun u.a. ein Stadtwappen
führen, einen Bürgermeister wählen, ein Rathaus
bauen und eine massive Befestigung errichten.
Andere Rechte wie z.B. das Braurecht, das de facto für den Privatgebrauch schon vorher bestand, wurde
nun bestimmten Bevölkerungsgruppen zusammen mit der Erlaubnis zum öffentlichen
Ausschenken von Bier förmlich verliehen.
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