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Die Münchner Kongregation
der Schulschwestern v.U.L.F.

Die sogenannte „Aufklärung“ im 18. Jahrhundert war auch an Bayern nicht spurlos vorübergegangen. Das Motto dieses Zeitalters hatte der große Philosoph Immanuel Kant (1724-1804) als „Sapere aude!” zusammengefasst: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstands zu bedienen!” Der Ruf nach Bildung veranlasste Kurfürst Maximilian III. Joseph (1727-1777) am 5. Februar 1771 seinen Landeskindern die „allgemeine Schulpflicht“ oder, wie es im „Schulmandat“ hieß, „den Schulzwang“ zu verordnen. Für die Durchführung sollten zunächst die Pfarreien sorgen.
Aus Mangel an Geld, an geeigneten Lehrkräften und aus verschiedenen anderen Gründen blieb an vielen Orten sozusagen alles beim Alten und viele Kinder wuchsen weiterhin ohne Schule auf.

Kurfürst Max IV Joseph, der spätere König Maximilian I. Joseph von Bayern (1756-1825) fasste deshalb am 23. Dezember 1802 mit einer „Allerhöchsten Verordnung“ nach und konkretisierte die Schulpflicht: nun sollten „alle schulfähigen Kinder vom sechsten bis wenigsten ins vollstreckte zwölfte Jahr ihres Alters die Schule besuchen ... Die Schule soll das ganze Jahr hindurch von Mitte des Julius bis 8. September als die gewöhnlichen Erntezeit ausgenommen, unaufhörlich gehalten werden und die Eltern oder Vormünder gehalten sein, von jedem schulpflichtigen Kinde wöchentlich zwei Kreuzer zu bezahlen“.

Verantwortlich für die Schulen waren nun die Gemeinden.
In Regensburg, das bis 1806 „Freie Reichsstadt“ war, galt dieses bayerische Gesetz zunächst nicht. In dieser Stadt an der Donau wurde der Grundstein gelegt für die Entstehung der Bayrischen oder Münchner Kongregation der Armen Schulschwestern "von Unserer Lieben Frau" (U.L.F.).

letzte Bearbeitung dieses Artikels am 21. Mai 2007

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