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Die Münchner Kongregation
der Schulschwestern v.U.L.F.
Die
sogenannte „Aufklärung“ im 18. Jahrhundert war auch an Bayern nicht spurlos
vorübergegangen. Das Motto dieses Zeitalters hatte der große Philosoph
Immanuel Kant (1724-1804) als „Sapere aude!” zusammengefasst: „Habe Mut,
dich deines eigenen Verstands zu bedienen!” Der Ruf nach Bildung veranlasste
Kurfürst Maximilian III. Joseph (1727-1777) am 5. Februar 1771 seinen
Landeskindern die „allgemeine Schulpflicht“ oder, wie es im
„Schulmandat“ hieß, „den Schulzwang“ zu verordnen. Für die Durchführung
sollten zunächst die Pfarreien sorgen.
Aus
Mangel an Geld, an geeigneten Lehrkräften und aus verschiedenen anderen Gründen blieb an vielen
Orten sozusagen alles beim Alten und viele Kinder wuchsen weiterhin ohne Schule
auf.
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Kurfürst Max IV Joseph, der spätere König Maximilian I. Joseph von
Bayern (1756-1825) fasste deshalb am 23. Dezember 1802 mit einer „Allerhöchsten
Verordnung“ nach und konkretisierte die Schulpflicht: nun sollten „alle
schulfähigen Kinder vom sechsten bis wenigsten ins vollstreckte zwölfte Jahr
ihres Alters die Schule besuchen ... Die Schule soll das ganze Jahr hindurch von
Mitte des Julius bis 8. September als die gewöhnlichen Erntezeit ausgenommen,
unaufhörlich gehalten werden und die Eltern oder Vormünder gehalten sein, von
jedem schulpflichtigen Kinde wöchentlich zwei Kreuzer zu bezahlen“.
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Verantwortlich für die Schulen waren nun die Gemeinden.
In Regensburg, das bis 1806 „Freie Reichsstadt“ war, galt dieses bayerische
Gesetz zunächst nicht. In dieser Stadt an der Donau wurde der Grundstein gelegt
für die Entstehung der Bayrischen oder Münchner
Kongregation der Armen Schulschwestern "von Unserer Lieben Frau" (U.L.F.).
letzte
Bearbeitung dieses Artikels am 21. Mai 2007
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