Goldene Bulle
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Die Goldene Bulle

Kaiser Karl IV. (1316-78) erließ 1356 ein Gesetz, das er selbst unser keiserliches rechtbuch nannte. Erst ca. ein halbes Jahrhundert später setzte sich unter Ruprecht von der Pfalz (reg. 1400 – 1410) die Bezeichnung Goldene Bulle durch.

Seinen heute allgemein gültigen Namen
erhielt das Gesetzeswerk Karl IV.
nach den goldenen Kaisersiegeln
(mit Wachs gefüllte Goldbleche),
die an den Ausfertigungen
für die 7 Kurfürsten hingen.

Die Goldene Bulle war wohl das wichtigste Gesetz des Heiligen Römischen Reiches (HRR), das fast 850 Jahre lang bis 1806 bestand. U.a. wurden darin die Modalitäten der Wahl der römisch-deutschen Könige bzw. Kaiser durch die Kurfürsten festgelegt.

An diesem Artikel arbeite ich noch. Bitte etwas Geduld.

verwendete und weiterführende Quellen

1 https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Goldene_Bulle,_1356 
2 https://www.zum.de/Faecher/G/BW/Landeskunde/rhein/geschichte/mittelalter/goldenebulle/index.htm
3
4

Pachelbel, Johann (Nürnberg, 1653-1706)
Kanon

letzte Bearbeitung dieses Artikels am 15. Oktober 2016

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Rudi Weber