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Die Goldene Bulle Kaiser Karl IV. (1316-78) erließ 1356 ein Gesetz, das er selbst unser keiserliches rechtbuch nannte. Erst ca. ein halbes Jahrhundert später setzte sich unter Ruprecht von der Pfalz (reg. 1400 – 1410) die Bezeichnung Goldene Bulle durch.
Die Goldene Bulle war wohl das wichtigste Gesetz des Heiligen Römischen Reiches (HRR), das fast 850 Jahre lang bis 1806 bestand. U.a. wurden darin die Modalitäten der Wahl der römisch-deutschen Könige bzw. Kaiser durch die Kurfürsten festgelegt. An diesem Artikel arbeite ich noch. Bitte etwas Geduld. verwendete und weiterführende Quellen
letzte Bearbeitung dieses Artikels am 15. Oktober 2016
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